AGB

 §1 Geltungsbereich 

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma Sandra Schulz (SAfolia). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen gelten nur wenn sie in Schriftform vereinbart wurden. 

 

§2 Vertragsschluss 

Alle Produkte von SAfolia sind unverbindlich. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Vertragsbedingungen an. Sämtliche Angaben in Prospekten, Flyern, dem Onlineshop und sonstigen Unterlagen zu Maßen, Gewichte, Farbe, Beschaffenheit und Zusammensetzung etc. gelten nur näherungsweise und sind insoweit nicht verbindlich. Derartige Eigenschaften sind, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesichert. Abweichungen und Änderungen gegenüber derartigen Beschreibungen, insbesondere aufgrund technischer Notwendigkeit, sind zulässig, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. SAfolia ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist oder wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen mit SAfolia nicht erfüllt. Die Rechte des Auftraggebers ggü. SAfolia geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar. 

 

§3 Angebot, Auftrag, Auftragserteilung 

Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von zwei Wochen (14 Tagen) nach Zugang beim Auftragnehmer unwiderruflich. Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers müssen in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder der Auftrag in Textform maßgebend. Der Auftraggeber ist berechtigt bei individuellen Bestellungen, bis zu zwei Tage vor dem vereinbarten Produktionsbeginn oder aber vor Bestellungen/Auftragserteilung von Dritten vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, erhält der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es ungenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag der Ausarbeitung seiner Auftragssache per Post oder E-Mail. Zur Auftragsannahme durch den Auftragnehmer bedarf es nach schriftlicher Erteilung keine weitere Bestätigung. Grafische Dienstleistungen, Dateien, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel oder Ausarbeitungen der Auftragssache (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen o.ä.) verbleiben im Eigentum von SAfolia. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. SAfolia ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Tagen (2 Tagen) ab Vertragsabschluss oder Auftragserteilung dies zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Tagen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht. 

 

§4 Lieferungen, Preise und Zahlungen 

Lieferungen erfolgen stets nach Geldeingang und auf Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart. Ohne bestimmte Angaben des Auftraggebers erfolgt der Versand/die Auslieferung/die Übergabe nach bestem Ermessen. Alle Lieferungen erfolgen nach Wahl per Post, Bahn, Express oder Spedition ab den Geschäftsräumen von SAfolia oder ab Werk des Herstellers, zu den jeweils gültigen Preisen für Verpackung und Versand. Mehrkosten für Expressgut, Termingut und sonstigen Schnellverkehr gehen zu Lasten des Auftraggebers. SAfolia ist berechtigt Bestellungen in Teillieferungen auszuführen. Mehr- oder Minderlieferungen sind uns bis zu 10% der Bestellmenge gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Rechnungspreis verrechnet. Lieferzeitangaben werden von SAfolia nach bestem Wissen mitgeteilt. Liefertermine gelten ab Korrekturabzug oder Produktionsfreigabe und sind nicht verbindlich, da SAfolia meist auf Vor- und Zulieferer angewiesen ist. Für Umstände höherer Gewalt, wie insbesondere Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle (Krieg, Streik, Materialausfall, Betriebsstörungen, Pandemiebedingt oder ähnliche nicht im Einwirkungsbereich von SAfolia liegende Umstände, gleichgültig ob diese bei SAfolia oder bei einem der Vor- oder Zulieferanten eintreten), die SAfolia an der Ausführung der Bestellung hindern, oder sie ganz oder teilweise unmöglich machen, sind nicht von SAfolia zu verantworten. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der vereinbarte Preis sofort nach Rechnungsstellung in EUR zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne Skonto zu 100% fällig. Wechsel werden nicht akzeptiert. Gewerbliche Neukunden haben nach dem Zustandekommen des Vertrages bis zum dritten Auftrag den Gesamtbetrag als Vorauszahlung (Vorkasse) zu leisten. Ab dem dritten Auftrag steht es SAfolia frei abweichende Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. SAfolia behält sich vor die Forderung an die abcfinance GmbH abzutreten. 


Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Auftragnehmer die Berechtigung, dass dieser (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber an einen Factor abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. 

Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.“

Künstlerische Leistungen des Auftragnehmers erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, gegen 50% Anzahlung und 50% Bezahlung bei Abnahme. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in Textform zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf den Rechnungen des Auftragnehmers wiedergegebenen Zahlungsbedingungen. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich SAfolia das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen, laufende Leistungen abzubrechen und Schadensersatz zu fordern. Im Falle des Zahlungsverzugs ist SAfolia berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen

Bundesbank, mindestens jedoch 10% zu verrechnen. Tritt beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit begründen, so ist SAfolia berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die Leistung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abzubrechen oder mangels Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. SAfolia ist sodann berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind und diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Auftragnehmer ist SAfolia. Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt über selbige Unternehmung.


§5 Haftung, Freigabe und Gewährleistung

Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Daten, Abbildungen und sonstigen Vorlagen wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Texte und der Qualität der Bilder bei Veröffentlichung übernommen. Eine Beratung durch Mitarbeiter oder durch technische Informationsblätter erfolgt nach bestem Wissen. Da SAfolia auf die Bedrucksache sowie fachgerechte und spezifische Verarbeitung von sonstigen Materialien keinen Einfluss hat, ist der Auftraggeber ggf. verpflichtet, unsere Empfehlungen durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen. Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Insbesondere Schadensersatz, auch aus eventuellen Folgeschäden ist ausgeschlossen. SAfolia haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Zweifel lässt der Auftraggeber die gelieferten Arbeiten oder Entwürfe auf rechtlichen Bestand prüfen, d.h. das Risiko einer rechtlichen Zulässigkeit wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass das Endprodukt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht und die speziellen Werberechtsgesetze verstößt. SAfolia ist berechtigt, die vereinbarte Leistung in zumutbarer Weise für den Kunden zu ändern, soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Kunden verändert wird. Alle angegebenen Produktbeschreibungen, Korrekturabzüge werden vom Kunden kontrolliert. Mit Freigabe zur Ausführung ohne Änderungswünsche des Auftraggebers gelten die von SAfolia angegebenen Produktbeschreibungen und vorgelegten Korrekturabzüge als bedingungslos akzeptiert. Im Falle von Mängeln des Leistungsgegenstandes, zu denen auch Fehler zugesicherter Eigenschaften gehören, ist SAfolia wahlweise berechtigt, die Mängel nachzubessern oder die Leistung neu zu erstellen. Die Abtretung von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen. Erst wenn die Nachbesserung desselben Mangels innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Mängel, die bei Abnahme der Leistungen vorhanden sind oder die bei der Abnahme nicht erkannt werden, sind innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung des Auftraggebers zu beseitigen. Der Anspruch des Auftraggebers wegen eines Mangels der Leistung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Bei der Möglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht. Diese Haftungsregelung gilt auch für Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

§6 Fristen und Termine 

Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. 

 

§7 Schadensersatz 

Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welcher Rechtsgrundlage, insbesondere wegen eines verschuldeten Mangels, wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Texten, Daten, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen übernimmt SAfolia keine Haftung, es sei denn, die Vernichtung wurde durch SAfolia vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SAfolia. 

 

§8 Verwahrungen 

Bilder, Texte, Daten, Abbildungen, Vorlagen und anderer der Wiederverwendung dienender Gegenstände werden nach Vereinbarung aufbewahrt und/oder archiviert. Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände werden pfleglich behandelt. SAfolia haftet für Beschädigungen und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§9 Nutzungsrecht, Urheberrecht 

Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist. Jeder künstlerische erteilte Auftrag an SAfolia ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 

Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Designers. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Designers. Der Auftraggeber ist für Recherchen selbst verantwortlich. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die Urheber vertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben
werden. Jede Nachahmung - auch von/in Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese berechtigt SAfolia, eine Vertragsstrafe in Höhe

von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen. SAfolia räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. SAfolia ist auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SAfolia, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (aktuelle Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt SAfolia, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen. 

 

§10 Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung 

Zahlungen werden immer zuerst auf verbrauchbare Ware verrechnet. Sie darf weder verpfändet, noch übereignet, noch aus der Hand gegeben werden. Von jeder etwaigen Pfändung der Ware muss der Auftraggeber SAfolia umgehend Nachricht zukommen lassen. Bei Zahlungsverzug kann jederzeit die Herausgabe der Ware verlangt werden, wozu der Auftraggeber SAfolia das Betreten seiner Räume und Flächen gestattet. Die Herausgabe geschieht zur Sicherung. Wird die Ware zurückgenommen, so sind wir berechtigt, für den Gebrauch und die Wertminderung einen angemessenen Betrag zu berechnen. Für den Fall des Weiterverkaufes wird die Kaufpreisforderung an den Drittkäufer hiermit an uns abgetreten, der Verkaufserlös tritt an die Stelle der Ware. Mit der Zahlung der Rechnung erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Darüber hinaus sind eine neuerliche Vereinbarung sowie eine ev. zusätzliche Honorierung erforderlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. 

 

§11 Warenrücknahmen, Reklamationen 

Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen (8 Tagen) nach Empfang der Ware oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Besonders angefertigte Waren können nicht zurückgenommen werden. Kreative grafische Leistungen können in keinem Fall reklamiert werden. 

 

§ 12 Sicherheitseinbehalt 

Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen. 

 

§ 13 Fernabsatzgeschäfte 

Liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 b BGB vor, hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht, sofern nicht der Widerruf gemäß § 312 d BGB ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

 

Der Widerruf ist zu richten an: 

Firma Sandra Schulz 

c/o SAfolia 

Dorfstr. 21e 

15831 Jühnsdorf 

 

§14 Sonderleistung, Nebenkosten 

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet. SAfolia ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SAfolia entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, SAfolia im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

 

 

§15 Schlussbestimmungen 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SAfolia und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Oranienburg. Der Auftragnehmer weist nochmals ausdrücklich auf die Gewährleistungsregelung in § 7 der AGB hin. 

 

 

§ 16 Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt in diesem Fall eine Ersatzregelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

Hier könntest du dich kurz vorstellen und erklären, was du tust. Was macht dich besonders, und wie kannst du deinen Kunden helfen? Das muss gar nicht lang sein. Eigentlich ist es sogar eine gute Idee, den Text möglichst kurz zu halten, weil die meisten Leute nicht viel auf Bildschirmen lesen möchten.